Immobilien in Ungarn zu verkaufen
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Fragen zur Besichtigung und Kaufabwicklung


  1. Kostet die gemeinsame Besichtigung Geld?
  2. Wie erfahre ich die genauen Kosten des Immobilienerwerbes?
  3. Wann muß ich den Kaufpreis bezahlen?
  4. Welche Möglichkeiten gibt es, den Kaufpreis zu bezahlen?
  5. Welche Garantie habe ich, dass mein Geld erst dann ausbezahlt wird, wenn ich im Grundbuch bin?
  6. Wie lange dauert es, bis ich ins Grundbuch eingetragen bin?
  7. Wann ist das Vermittlungshonorar fällig?
  8. Wieviel muß ich an Vermittlungshonorar bezahlen?
  9. Was bekomme ich für mein Honorar?
  10. Wann sind die Anwaltskosten und Gebühren fällig?
  11. Wann ist die Grunderwerbssteuer fällig?
  12. Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?
  13. Kann ich Anzahlungen verlieren?
  14. Kann ich landwirtschaftliche Flächen kaufen?
  15. Wie errechnet sich der Wechselkurs?
  16. Was hat es mit dem Nutzungsrecht/Nießbrauchrecht auf sich?
  17. Einfuhrbestimmungen von Bargeld.

  • Kostet die gemeinsame Besichtigung Geld?
      Wir von Casa Mia besichtigen gemeinsam mit unseren Kunden die ausgewählten Objekte zu einem fix vereinbarten Termin. Dafür nehmen wir uns einen ganzen Tag Zeit. Dieser ist selbstverständlich kostenlos. Darüber hinausgehende Besichtigungen und daraus resultierende Kosten sind zu ersetzen, werden jedoch bei Kaufabschluß gutgeschrieben. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Wüsche und Vorstellungen weitestgehend präzisieren.
    Bitte beachten Sie auch, dass wir für vereinbarte und nicht eingehaltene Besichtigungstermine ein Stundenhonorar von HUF 10.000,- (zuzüglich 25% ungarische Mehrwertsteuer) in Rechnung stellen. Der Grund liegt darin, dass wir während dieser Zeit keinen anderen Kundentermin annehmen können.
  • Wie erfahre ich die genauen Kosten des Immobilienerwerbes?
      Die Casa Mia Hungary Bt bietet als einziges Immobilienbüro allen Interessenten die Möglichkeit, online die genauen Kosten berechnen zu lassen. Dazu müssen Sie sich registrieren. Darüber hinaus bekommen alle Interessenten vor Ankauf eine genaue Kostenaufstellung auf Basis der tagesaktuellen Wechselkurse.
  • Wann muß ich den Kaufpreis bezahlen?
      Die Casa Mia Hungary Bt verlangt die Zahlung des Kaufpreises auf ein Treuhandkonto unserer Vertrauensanwälte. Der Zeitpunkt des Zahlungstermines wird vertraglich geregelt. Nach Einlangen des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto stellt der Anwalt den Antrag bei der Komitatsbehörde. Es sind jedoch auch andere Formen der Zahlung möglich. Diese werden auf Vermittlung von Casa Mia zwischen Käufern und Verkäufern induvidulell geregelt. Hier finden Sie mehr über den Kaufablauf.
  • Welche Möglichkeiten gibt es, den Kaufpreis zu bezahlen?
      Die gebräuchlichste, einfachste und seriöseste Form für beide Vertragspartner ist das Treuhandkonto. Der Käufer überweist (oder zahlt in bar) den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Anwaltes, dieser zahlt den Kaufpreis 15 Tage nach Grundbuchseintragung (Einspruchsfrist) an den Verkäufer aus. Es sind jedoch auch andere Formen der Zahlung möglich. Diese werden je nach Wunsch und auf Vermittlung von Casa Mia zwischen Käufern Verkäufern individuell geregelt.
  • Welche Garantie habe ich, dass mein Geld erst dann ausbezahlt wird, wenn ich im Grundbuch bin?
      Durch einen Treuhandvertrag mit dem Käufer sind unsere anwaltlichenVertreter verpflichtet, den Kaufpreis erst dann auszuzahlen, wenn die Eintragung ins Grundbuch erfolgt und die Berufungsfrist verstrichen ist. Gelegentlich verlangen wir von der Casa Mia Hungary Bt eine zusätzliche Freigabeerklärung des Käufers. Individuelle Lösungen sind jedoch möglich.
  • Wie lange dauert es, bis ich ins Grundbuch eingetragen bin?
      Vorausgesetzt, die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung, kann die Zeitspanne bis zum Bescheid über die Grundbuchseintragung duchaus 1 Monat dauern. Dieser Zeitraum ergibt sich aus den gesetzlichen Fristen für das Grundbuchsamt, dem Postweg und die Dauer der anwaltlichen Bearbeitung.
  • Wann ist das Vermittlungshonorar fällig?
      Die Vermittlungsprovision ist bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages in bar fällig.
  • Wieviel muß ich an Vermittlungshonorar bezahlen?
      Die Casa Mia Hungary Bt verlangt ein Vermittlungshonorar von 3 Prozent vom Kaufpreis, mindestens jedoch € 1000,- zuzüglich 25% ungarische Mehrwertsteuer (= € 1250,-). Das Honorar errechnet sich aus der Anzahl der Parzellen, der Anzahl der Kaufverträge, dem Prozenthonorar und dem Mindestsatz. Wenn Sie sich registrieren, sehen Sie auf den Detailseiten die genauen Nebenkosten jedes jeweiligen Objektes inklusive des Vermittlungshonorars.
  • Was bekomme ich für mein Honorar?
      Das Honorar umfasst folgende Leistungen: Besichtigungen im Ausmaß bis zu einem Arbeitstag (8 Stunden, auch Wochenende und Feiertage). Organisation der gesamten Kaufabwicklung und Umschreibung des Eigentümers bei den kommunalen Betrieben. Beistellung der Grundbuchsauszüge und Lagepläne. Organisation und Beistellung eines deutschsprachigen Anwalts (Standard), Beigleitung bei der Kaufabwicklung. Beratung und Kontrolle des Anwaltes bis zur erfolgten Grundbucheintragung.
  • Wann sind die Anwaltskosten und Gebühren fällig?
      Die Anwaltskosten, die Gebühren für das Verfahren vor der Komitatsbehörde, der Grundbuchsauszug und die Kosten für die beglaubigte Übersetzung sind bei Vertragsunterzeichnung fällig.
  • Wann ist die Grunderwerbssteuer fällig?
      Die Grunderwerbssteuer wird im Auftrag der Finanzbehörde derzeit von der Budapester Firma SIGMA Company Ltd. vorgeschrieben. Die Vorschreibung erfolgt nach Grundbuchseintragung geht an die im Kaufvertrag angeführte Wohnadresse.
  • Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?
      Die Grunderwerbssteuer beträgt bei allen Immobilien 4% des Kaufpreises. Wenn Sie beim Ankauf von Baugrundstücken im Kaufvertrag eine Erklärung abgeben, innerhalb von 4 Jahren zu bauen und bis bis zur Frist eine entsprechende Kollaudierung (Bewohnungsbewilligung) beibringen, zahlen Sie keine Grunderwerbssteuer. Erfüllen sie die zeitlichen Auflagen jedoch nicht, zahlen die doppelte Grunderwerbssteuer.
  • Kann ich Anzahlungen verlieren?
      Ja, wenn schriftlich vereinbarte Zahlungen nicht eingehalten werden. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, dann muß dieser eventuelle Anzahlungen auf den Kaufpreis doppelter Höhe zu refundieren. Grundvoraussetzung ist, dass diese Anzahlung als sogenanntes "Keszpenc" (Handgeld) tituliert wird. Der Begriff Handgeld hat jedoch nichts mit Schwarzgeld zu tun.
  • Kann ich landwirtschaftliche Flächen kaufen?
      Der Erwerb von landwirtschaftlichen Gebieten (Ackerflächen, Weinbergen u.dgl.) durch Ausländer (auch durch EU-Bürger) ist konform Vereinbarung mit der EU derzeit nicht möglich. Bitte achten Sie daher bei den Grundbuchsauszügen auf die Parzellennummer. Faustregel: Steht eine "0" vor der Zahl, handelt es sich um sogenanntes Aussengebiet, dass in der Regel nicht in das Eigentüm von sonstigen Ausländern oder EU-Bürgern übertragen werden kann. Ausnahme: Ausländer, die bereits seit mehr als 3 Jahren einen ungarischen Hauptwohnsitz haben und in Ungarn nachweislich Landwirtschaft betreiben. (Achtung: Nicht als Geschäftsfüher einer juristischen Person, sondern als natürliche Rechtsperson.) Oder der Erwerb einer sogenannten Tanya im Aussengebiet mit max. 6.000m² Land.
  • Wie errechnet sich der Wechselkurs?
      Casa Mia bezieht die Daten für die Berechnung des Wechselkurses automatisch und um rund 12 Stunden zeitversetzt von internationalen Dienstleistern. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert zu Ihrer finanziellen Orientierung. Es ist durchaus möglich, dass sich die Preise von Tag zu Tag ändern. Casa Mia übernimmt für die Wechselkurse keine Haftung.
  • Was hat es mit dem Nutzungsrecht/Nießbrauchrecht auf sich?

    Viele Ausländer haben in den letzten Jahren Immobilien im Aussenbereich erworben, im Glauben auch Eigentümer der Liegenschaft zu sein. Zumeist handelt es sich dabei um kleine kandwirtschaftliche Fläche im Weinbaugebieten mit einem kleinen Kellerstöckl/Weinberghaus darauf. Tatsächlich haben sie nur das Nutzungsrecht/Nießbrauchrecht erworben. Das Eigentumsrecht wird dabei nicht übertragen. Das Nutzungsrecht/Nießbrauchrecht ist auch nicht vererbbar und erlischt mit dem Tod.. Seit 2002 ist auch der Erwerb des Nutzungsrecht/Nießbrauchrecht von landwirtschaftliche Flächen und sogenannte "geschlossene Gärten" (zartkert) nicht mehr möglich.
    Für alle Kunden, die dennoch eine derartige Immobilie erwerben möchten, haben wir spezielle Lösungen vorbereitet, die jedoch dem Erwerb des Eigentumsrechts nicht gleichzusetzen sind.


  • Einfuhrbestimmungen von Bargeld.
      Seit 15. Juni 2007 gelten neue Einfuhrbestimmungen für Barmittel in die EU. Wird bei Reisen in die EU und aus der EU Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr mitgeführt , ist eine Anmeldung bei den Zollbehörden zwingend erforderlich. 


Casa Mia Hungary Bt, H-9918 Felsõmarác, Fö út 66, Telefon 0036-94-789353, Mobiltelefon 0036-70-6161093, Fax 0036-70-9002522,
E-Mail: office@casa-mia.at
Kontaktstelle Österreich: Mobiltelefon 0043-664-4409036, Fax 0043-316-831482
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