Immobilien in Ungarn zu verkaufen
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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Grundbuch entscheidend.

Der Grundstückserwerb in Ungarn ist ähnlich dem in Österreich und Deutschland. Er muß in schriftlicher Form erfolgen und von einem Anwalt oder Öffentlichen Notar gegengezeichnet werden. Die Eigentumsübertragung endet mit der Eintragung ins Grundbuch.

Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen Wohngebieten, Naturschutzgebieten und Nationalparks, landwirtschaftlichen Flächen und Eigentum in Gebieten, das nicht als Wohngebiet ausgewiesen ist. Die Widmung der jeweiligen Parzelle ist dem Grundbuchsauszug zu entnehmen.

Jedes Eigentum mit Ausnahme landwirtschaftlicher Flächen.

Ausländer können in Ungarn, mit einer Ausnahme, uneingeschränkt Eigentum erwerben. Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ist nicht möglich.

Es ist für Ausländer grundsätzlich nicht möglich, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben. Ausgenommen davon sind Ausländer, die seit mindestens drei Jahren offiziell in Ungarn leben und nachweislich Landwirtschaft betreiben. Dieser Umstand wird genau kontrolliert und ist mit Dokumenten zu belegen (Steuerbescheide u.dgl.)

Bitte informieren Sie sich auch über das sogenannte Nutzungs- oder Nießbrauchrecht.

Die Grunderwerbssteuer.

Der Käufer trägt die Kosten der Grunderwerbssteuer. Die Berechnungsbasis ist dabei der Marktwert der Immobilie, zumeist identisch mit dem Kaufpreis. Die Grunderwerbssteuer wird von der Steuerbehörde festgelegt und über die SIGMA Ltd., Budapest, an ihrem Wohnort eingetrieben. Die Höhe der Grunderwerbssteuer liegt generell bei 4%.

Die Einkommenssteuer beim Verkauf.

Der Verkäufer trägt die Kosten der Einkommenssteuer. Die Höhe des Steuersatzes beträgt 25% vom Gewinn. Spekulationsfrist auf Wohnobjekte 5 Jahre, auf alle übrigen Immobilien 15 Jahre.

Vorverträge sind möglich.

In manchen Fällen werden Vorverträge geschlossen, die einen späteren Vertrag in Aussicht stellen. Diese Vorverträge habe die selben Punkte des späteren Kaufvertrages zu beinhalten.

Zahlungsweise.

Die Form der Zahlung kann individuell erfolgen und richtet sich in der Regel nach den Wünschen der beiden Vertragsparteien.

Das Handgeld.

In Ungarn wird häufig ein Teil des Kaufpreises als sogenanntes Handgeld ausbezahlt. Es handelt sich dabei zumeist um Anzahlungen in der Höhe von rund 10 Prozent des Kaufpreises. Die Bezeichnung als Handgeld hat nichts mit Schwarzgeld zu tun. Es handelt sich dabei um einen Begriff aus der ungarischen Rechtssprechung. Der Käufer hat durch die Zahlung von Handgeld die weitestgehende Garantie, dass der Verkäufer nicht den Verkauf storniert. In diesem Fall muß er die doppelte Höhe des Handgeldes (der Anzahlung) refundieren. Wenn Käufer vertragsbrüchig werden, dann verlieren sie die Anzahlung.



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