FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kostet die gemeinsame Besichtigung Geld?

Wir von Casa Mia besichtigen gemeinsam mit unseren Kunden die ausgewählten Objekte zu einem fix vereinbarten Termin. Dafür nehmen wir uns einen ganzen Tag Zeit. Dieser ist selbstverständlich kostenlos.
Darüber hinausgehende Besichtigungen und daraus resultierende Kosten werden Ihnen vorweg bekannt gegeben und sind zu ersetzen. Sie werden jedoch bei Kaufabschluß gutgeschrieben. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen in den Vorbesprechungen weitestgehend genau präzisieren.
Bitte beachten Sie auch, dass wir für vereinbarte und nicht eingehaltene Besichtigungstermine ein Stundenhonorar von € 39,- zuzüglich 27% Mehrwertsteuer (brutto € 49,53) sowie die angefallenen Fahrtspesen in der Höhe von € 0,50/km zuzüglich 27% Mehrwersteuer (brutto € 0,635) in Rechnung stellen. Der Grund liegt darin, dass wir während dieser Zeit keinen anderen Kundentermin annehmen können.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen keine kurzfristig anberaumten Termine wahrnehmen können.


Wie erfahre ich die genauen Kosten des Immobilienerwerbs?

Die Casa Mia Hungary Bt. bietet als einziger Immobilienmakler allen Interessenten online eine genaue Kostenaufstellung inklusive aller Nebenkosten zum tagesaktuellen Wechselkurs. Nicht EU-Bürger (Assoziierte ausgenommen) müssen jedoch mit zusätzlichen Kosten durch die notwendige Bewilligung der Komitatsbehörde rechnen (Nebenkostenaufstellung). Darüber hinaus bekommen alle Interessenten bei Erstanfrage eine Nebenkostenaufstellung und vor Ankauf eine genaue Kostenaufstellung auf Basis des tagesaktuellen Wechselkurses.


Wann muß ich den Kaufpreis bezahlen?

Die einzelnen Vertragspunkte werden auf Vermittlung durch die Casa Mia Hungary Bt. zwischen Käufern und Verkäufern individuell geregelt. Die Casa Mia Hungary Bt. verlangt in der Regel die Zahlung des Kaufpreises auf ein Treuhandkonto unserer Vertrauensanwälte. Der Zeitpunkt des Zahlungstermins ist Vereinbarungssache. In der Regel werden 3 Banktage nach Unterschrift vereinbart. Ansonsten besteht größtmögliche Wahlfreiheit bei der Vertragsgestaltung.


Welche Möglichkeiten gibt es, den Kaufpreis zu bezahlen?

Die gebräuchlichste, einfachste und seriöseste Form für beide Vertragspartner ist das Treuhandkonto. Der Käufer überweist (oder zahlt in bar) den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Anwaltes, dieser zahlt den Kaufpreis spätestens 3 Tage nach Grundbucheintragung an den Verkäufer aus. Es sind jedoch auch andere Formen der Zahlung möglich. Diese werden je nach Wunsch und auf Vermittlung von Casa Mia Hungary Bt. zwischen Käufern Verkäufern individuell geregelt. Bei der Zahlung auf ein anwaltliches Treuhandkonto fallen Bankspesen an, die von der Casa Mia Hungary Bt. in der Kostenübersicht berücksichtigt sind, die sie als Käufer vor ihrer Auftragserteilung erhalten. Die Höhe dieser Bankspesen liegt nicht im Einflußbereich der Casa Mia Hungary Bt., sondern im Bereich der kontoführenden Bank (Treuhandkonto).


Welche Garantie habe ich, dass mein Geld erst dann ausbezahlt wird, wenn ich im Grundbuch bin?

Durch einen Treuhandvertrag mit dem Käufer oder eine entsprechende Anmerkung im Kaufvertrag sind unsere anwaltlichen Vertreter verpflichtet, den Kaufpreis erst dann auszuzahlen, wenn die Eintragung ins Grundbuch erfolgt und die Berufungsfrist verstrichen ist. Gelegentlich verlangen wir auch eine zusätzliche Freigabeerklärung des Käufers. Individuelle Lösungen sind jedoch möglich und durchaus üblich. Treuhändisch beim Vertrag errichtenden Anwalt hinterlegte Gelder sind durch die Ungarische Anwaltskammer besichert.


Wie lange dauert es, bis ich ins Grundbuch eingetragen bin?

Die Sachbearbeitungfrist im Verwaltungsbereich beträgt 60 Tage. Vorausgesetzt, die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung, kann die Zeitspanne bis zum Bescheid über die Grundbucheintragung duchaus 75 Tage dauern. Dieser Zeitraum ergibt sich aus den gesetzlichen Fristen für das Grundbuchsamt (60 Tage), dem Postweg und die Dauer der anwaltlichen Bearbeitung. Gegen geringen Aufpreis gibt es auch die Gelegenheit eines "Beschleunigten Verfahrens".

Bei landwirtschaftlichen Flächen (Acker, Weide, Wiese, Wald, Obstgarten, Weinberg) kann die das Verfahren wegen seiner Komplexität durchaus 9 Monate dauern.


Wann ist das Vermittlungshonorar fällig?

Die Vermittlungsprovision ist bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages in bar fällig. Wahlweise kann die Provision gegen vorherige Rechnungslegung auch überwiesen werden. In diesem Fall muß aber die Rechnungssumme am Tag vor der Unterschrift dem Konto der Casa Mia Hungary Bt. gutgeschrieben worden sein.


Wieviel muß ich an Vermittlungshonorar bezahlen?

Die Casa Mia Hungary Bt. verlangt ein Vermittlungshonorar von 3 Prozent vom Kaufpreis (zuzüglich 27% MwSt.), mindestens jedoch € 1000,- zuzüglich 27% ungarische Mehrwertsteuer (brutto € 1270,- oder 3,81%). Das Honorar errechnet sich aus der Anzahl der Parzellen, der Anzahl der Kaufverträge, dem Prozenthonorar und dem Mindestsatz. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte der Kalkulation auf der Homepage oder der Kostenübersicht, die Sie vor Kauf von der Casa Mia Hungary Bt. erhalten.


Was bekomme ich für mein Honorar?

Das Honorar umfasst folgende Leistungen: Besichtigungen im Ausmaß bis zu einem Arbeitstag (8 Stunden, auch Wochenende und Feiertage). Organisation der gesamten Kaufabwicklung. Organisation und Beistellung eines deutschsprachigen Anwalts (Standard), Begleitung bei der Kaufabwicklung. Die Beistellung der beglaubigten Grundbuchauszüge und Lagepläne wird separat verrechnet (Nebenkostenaufstellung). Beratung und Kontrolle des Anwaltes bis zur erfolgten Grundbucheintragung. Nach dem Kauf bieten wir unseren Kunden auf vereinbarte Zeit ein kostenpflichtiges Telefonservice. Hier beantworten wir Fragen des täglichen Lebens und übersetzen in dringenden Angelegenheiten am Telefon. Die Kosten für dieses Service entnehmen sie bitte unserer Nebenkostenaufstellung. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Bitte erfragen sie im Vorfeld, was wir für die gewünschte Leistung verrechnen (Nebenkostenaufstellung).


Anwalt oder Notar?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten hat in Ungarn der Anwalt bei Immobilien-Kaufverträgen auch Notarfunktion. Es bedarf also bei einem, vor einem Anwalt abgeschlossenen Immobilien-Kaufvertrag keiner Beglaubigung durch einen öffentlichen Notar. In diesem Fall darf der Anwalt jedoch keine der Vertragsparteien benachteiligen. Dafür haftet er auch.


Wie hoch ist die Grunderwerbsgebühr?

Die Grunderwerbsgebühr beträgt bei allen Immobilien 4% (vier Prozent) des Kaufpreises. Wenn Sie also beim Ankauf von unbebauten Baugrundstücken im Kaufvertrag eine Erklärung abgeben, innerhalb von 4 Jahren zu bauen und bis bis zur Frist eine entsprechende Kollaudierung (Benutzungsbewilligung) beibringen, zahlen Sie keine Grunderwerbsgebühr. Erfüllen Sie die zeitlichen Auflagen jedoch nicht, wird Ihnen die doppelte Grunderwerbsgebühr vorgeschrieben. Diese Möglichkeit besteht nur für "Natürliche Personen" und nicht für "Juristische Personen", wie GmbHs, Kommanditgesellschaften oder Aktiengesellschaften.


Wann ist die Grunderwerbsgebühr fällig?

Derzeit wird im Auftrag der Finanzbehörde von Ausländern ohne ungarischen Wohnsitz die Grunderwerbsgebühr von der Budapester Firma SIGMA Company Ltd. vorgeschrieben. Bei ungarischen Wohnsitzen erfolgt die Vorschreibung direkt von der Behörde. Die Vorschreibung erfolgt nach Grundbucheintragung und geht an die im Kaufvertrag angeführte Wohnadresse. Auf Wunsch kann der den Vertrag errichtende Rechtsanwalt/Notar als Zustellungsbevollmächtigter angegeben werden.


Kann ich Anzahlungen verlieren?

Das sogenannte "Angeld" (Ungarisch: "foglaló") kann bei Abschluss eines Vertrages zum Nachweis und zur Sicherung der Vertragserfüllung erlegt werden. Es ist praktisch die Besicherung eines Versprechens, das besichtigte Objekt zu den vereinbarten Bedingungen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Tritt der Angeldgeber (Käufer) aus seinem Verschulden vom Vertrag zurück, so ist das Angeld zugunsten der anderen Vertragspartei (Verkäufer) verfallen. Tritt der Angeldempfänger aus seinem Verschulden zurück, so hat er der anderen Vertragspartei das doppelte Angeld zu bezahlen. In beiden Fällen ist es nicht von Bedeutung, ob durch den Rücktritt ein Schaden entstanden ist. Wichtig ist jedoch, dass eine Zahlung auch eindeutig als "Angeld" bezeichnet wird. Zahlungen, die als Anzahlung deklariert sind, sind im Falle eines nicht erfolgten Kaufabschlusses zurückzuzahlen.


 

 


Was hat es mit der Beglaubigung des Reisedokumentes auf sich?

Für die Kaufabwicklung wird von bestimmten Ausländern auch eine Kopie eines gültigen Reisedokumentes (Reisepass, Personalausweis) verlangt. Diese Kopie muss durch einen ungarischen öffentlichen Notar beglaubigt werden. Die Vorlage eines beglaubigten Reisedokumentes gilt nicht für EU-Bürger und Bürger assoziierter Länder, wie die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island, …)


Kann ich landwirtschaftliche Flächen kaufen?

Der Erwerb von landwirtschaftlichen Gebieten (Acker, Wald, Wiese, Weide, Obstgarten und Geschlossener Garten (Weinberg)) durch durch EU-Bürger (und Assoziierte) ist grundbürgerlich derzeit nur bis zu 10.000m² (1 ha) möglich. Dieses Verfahren ist sehr langwierig (bis 9 Monate). Da im Rahmen dieses Verfahrens ein Aushang auf der jeweiligen Gemeinde notwendig ist, bezeichnen wir es auch als Aushangverfahren. Details erklären wir Ihnen gerne telefonisch. Landwirte aus dem EU-Raum (und Assoziierte) haben die Möglichkeit Flächen bis zu 300 ha (oder im Wert von bis zu 6.000 Goldkronen) zu erwerben. Es muß jedoch das gleiche Verfahren durchlaufen werden.


Ist eine Fremdfinanzierung möglich?

Derzeit sind uns keine ausländischen Banken bekannt, die private Immobilien in Ungarn für Devisenausländer finanzieren.


Wie errechnet sich der Wechselkurs auf der Homepage?

In der Regel werden die Objekte auf unserer Homepage von den Verkäufern in HUF angeboten. Zu ihrer besseren Vergleichbarkeit rechnen wir diese in €/USD/CHF/GBP/RUB um. Dazu bezieht die Casa Mia Hungary Bt. die Daten für die Berechnung des Wechselkurses automatisch und um rund 12 Stunden zeitversetzt von internationalen Dienstleistern. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert zu Ihrer finanziellen Orientierung. Es ist durchaus möglich, dass sich die Preise von Tag zu Tag ändern. Bei der endgültigen Kostenaufstellung, die ihnen vor Kauf per Email zugesandt wird, beziehen wir unseren tagesaktuellen Wechselkurs von der Ungarischen Nationalbank (http://www.mnb.hu).  Die Casa Mia Hungary Bt. übernimmt keine Haftung für die Wechselkurse.


Was hat es mit dem Nutzungsrecht/Nießbrauchrecht auf sich?

Viele Ausländer haben seit 1994 Immobilien im Außenbereich (außerhalb von Gebieten die als Bauland oder Bauerwartungsland gewidmet sind) erworben, im Glauben auch Eigentümer der Liegenschaft zu sein. Zumeist handelt es sich dabei um kleine landwirtschaftliche Flächen in Weinbaugebieten mit einem kleinen Kellerstöckl/Weinberghaus. Tatsächlich haben sie nur das Nutzungsrecht/Nießbrauchrecht erworben. Das Eigentumsrecht wird dabei nicht übertragen. Das Nutzungsrecht/Nießbrauchrecht ist weder veräußerbar, noch vererbbar und erlischt mit dem Tod. Da diese Nutzungsrechte nach der aktuellen Rechtslage illegal erworben wurden, wurden diese Nutzungsrechte Ende 2014 aus dem Grundbuch gelöscht. Telefonische Anfragen zu diesem komplexen Thema beantworten wir Ihnen gerne. Nutzungsrechte auf alle anderen Objekte (z.B. Wohnungen, Häuser, Gewerbe) können nach wie vor eingetragen werden und sind davon nicht betroffen.


Gibt es Einfuhrbestimmungen für Bargeld?

Ja. Die seit 15. Juni 2007 geltenden Einfuhrbestimmungen für Barmittel in die EU besagen wie folgt: Wird bei Reisen in die EU und aus der EU Bargeld im Wert von 10.000 Euro/Person oder mehr mitgeführt, ist eine Anmeldung bei den Zollbehörden zwingend erforderlich.


Wann sind die Gebühren und die Anwaltskosten fällig?

Die Anwaltskosten, die Gebühren für das Verfahren vor der Komitatsbehörde, der beglaubigte Grundbuchauszug und die Kosten für die Übersetzung (falls erforderlich, da Ungarisch Amtssprache) sind bei Vertragsunterzeichnung in bar fällig.


Kann ich jemanden bevollmächtigen?

Wenn Vertragsparteien nicht zur Unterschrift vor dem Anwalt/Notar erscheinen können, gibt es die Möglichkeit einer Bevollmächtigung. Diese muss vor einer ungarischen Vertretungsbehörde im Ausland (Konsulat) erfolgen. Unsere Vertragsanwälte erstellen Ihnen diese Urkunde in Ungarisch und in Ihrer Muttersprache und schicken Ihnen diese per E-Mail zur Unterschrift am Konsulat zu.
Wenn nach der Besichtigung der Immobilie und ihrer Entscheidung ausreichend Zeit bleibt, kann diese Vollmacht auch vom Vertragsanwalt erstellt und vor diesem unterschrieben werden. Als zweite Möglichkeit gibt es noch die Unterschrift mit Apostille konform Haager Konvention. Für Österreicher reicht die Beglaubigung der Unterschrift durch einen öffentlichen Notar.

Seit 2020 gibt es auch die Möglichkeit, eine Unterschrift via SKYPE zu leisten. In diesem Fall unterschreiben sie die per E-Mail erhaltenen Unterlagen in einem Chat mit dem Anwalt. Diese Konversation muss vom Anwalt aufgezeichnet werden und gilt rechtlich als vollwertige Unterschriftleistung, vergleichbar mit ihrer persönlichen Anwesenheit vor dem Anwalt oder einer Unterschrift vor am Konsulat.

Die Kosten für die Errichtung einer Vollmacht durch den Anwalt bzw. die Kosten, wenn sie ein Mitarbeiter der Casa Mia Hungary Bt. als  Bevollmächtigter vertritt, entnehmen sie bitte der (Nebenkostenaufstellung). Diese Möglichkeit ist eine kostengünstige Alternative zu einer teuren Anreise.


Warum fragt man mich immer nach den Namen meiner Mutter?

Die Identifizierung von Personen erfolgt in Ungarn auch über den Vornamen und den Mächennamen der Mutter. Daher muß dieser Name in allen Verträgen angegeben werden. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie einen Telefonvertrag abschließen oder ein Haus kaufen und danach gefragt werden.